Seit Jahresbeginn können Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder eine bereits bestehende Erwerbstätigkeit ausweiten, ohne dadurch ihren Rentenanspruch zu gefährden. In einem Zeitraum von regelmäßig sechs Monaten bleibt der Rentenanspruch unabhängig vom zeitlichen Umfang der ausgeübten Erwerbstätigkeit bestehen. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Mehr Infos zum Ablauf einer Arbeitserprobung finden Sie HIER.